Ambulante Operationen

Indikationen

Ambulante Operationen werden zur Entfernung von gutartigen Hautveränderungen oder verdächtigen Muttermalen und bösartigen Tumoren (Melanom, Basaliom, Plattenepithelkarzinom u.a.) in Lokalanästhesie (örtlicher Betäubung) durchgeführt. Auch Varizen (Krampfadern) können nach erfolgter Venendiagnostik  mittels Venenstripping (Mini-Phlebektomie) entfernt werden.

Eingewachsene Nägel der Großzehe können nach erfolgloser antientzündlicher Lokaltherapie zur Abheilung gebracht werden, indem operativ ein Teil der nagelbildenden Matrix entfernt und hierdurch der Nagel verschmälert wird.

Aus ästhetischen Gründen können auch harmlose, aber störende Hautveränderungen wie Verrucae seborrhoicae (seborrhoische Keratosen), Fibrome, unauffällige Pigmentmale, etc. operativ entfernt werden.

Erfolg und Risiken

Vor ambulanten Operationen werden blutgerinnungsfördernde Medikamente wie Acetylsalicylsäure (ASS, Aspirin) oder Marcumar pausiert. Auf Unverträglichkeiten von Betäubungsmitteln weist der Patient hin.

Ob die Kosten ambulanter Operationen von den Krankenkassen übernommen werden, liegt an der Indikation. Informieren Sie sich bitte im Vorhinein bei Ihrer Krankenkasse. Ein privatärztliche Liquidation ist immer möglich.